Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Erleichterungen bei der Krankschreibung doch nicht aufgehoben
Krankschreibungen sollen zunächst weiterhin am Telefon möglich sein. Am Freitag, 17. April 2020, hatten der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) und die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) beschlossen, die Sonderregelung mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Telefon aufzuheben. Nach massiver Kritik am Wochenende soll die Sonderregelung nun doch zunächst verlängert werden und zwar bis zum 4. Mai 2020. Viele Ärzte waren gegen einen Stopp für die Telefon-Krankschreibung. Nun gibt es ein Einlenken, denn Mediziner fürchten eine große Ansteckungsgefahr für sich und ihre Patienten.
Nach der Sonderregelung dürfen Ärztinnen und Ärzte bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 14 Tage ausstellen und dem Patienten per Post übermitteln. Diese Ausnahmeregelung wird jetzt also bis zum 4. Mai verlängert.