Lohnabrechnung in der Zeitarbeit
Als Zeitarbeitsunternehmen geben wir, die Schmirl Personaldienstleistung GmbH, einen kleinen Einblick darüber, wie unsere Mitarbeiter vergütet werden und wie eine Lohnabrechnung erstellt wird. Die in diesem Text verwendete Bezeichnung „Mitarbeiter“ sowie sonstige Personenbezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet.
Entgeld und Eingruppierung
Stellen wir als Zeitarbeitsunternehmen einen Mitarbeiter ein, dann erfüllen wir alle Verpflichtungen, die sich aus diesem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ergeben.
Im Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer verpflichtet sich dieser, bei einem Entleiher tätig zu werden. Aufgrund seiner dortigen Tätigkeit erfolgt die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe. Diese orientiert sich an seiner Berufsausbildung, seiner beruflichen Praxis, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten. Die Entgeltgruppe legt den Einstiegslohn fest. (Vergleiche: Entgeldgruppen im Tarifvertrag der iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitunternehmen e.V.)
Als Zeitarbeitsunternehmen kennen wir den Vergleichslohn, also den Lohn, den ein vergleichbarer Mitarbeiter im Einsatzunternehmen erhält. Zwischen diesem Vergleichslohn und dem Lohn, der durch die Entgeltgruppe festgelegt ist, gibt es in der Regel eine Differenz. Die Entgeltgruppe liegt oftmals unter dem Vergleichslohn. Damit der Leiharbeitnehmer jedoch an den Vergleichslohn herangeführt wird, gibt es Branchenzuschläge die tarifrechtlich geregelt sind.
Wir, von Schmirl Personaldienstleistung GmbH, bezahlen vom ersten Tag an auf den Einstieglohn eine übertarifliche Zulage, so dass der Vergleichslohn fast erreicht ist. Wir wollen dadurch erreichen, dass unser Mitarbeiter sich wertgeschätzt fühlt und sich mit seinem Kollegen aus dem Stammpersonal weitgehend auf Augenhöhe befindet. Bei komplexeren Stellenprofilen bezahlen wir in der Regel vom ersten Tag an den Vergleichslohn, so dass der Leiharbeitnehmer nicht schlechter gestellt ist als sein Kollege aus dem Stammpersonal des Entleihers.
Lohnabrechnung, Arbeitszeitkonto, Vorschüsse
Am ersten Arbeitstag eines Monats, erhalten wir vom Entleiher die Stunden gemeldet, die der Leiharbeitnehmer im vergangenen Monat gearbeitet hat. Die Arbeitszeiten werden dann bei uns in ein Softwaresystem eingepflegt. Die Software errechnet alle Lohnbestandteile. Berücksichtigt werden die gearbeiteten Stunden, Feiertage, Krankheits- und Urlaubstage und eventuell Zuschläge, wenn diese anfallen. Diese Auswertung, auch Arbeitszeitkonto genannt, bildet die Grundlage für die Lohnabrechnung, die im Anschluss erstellt wird.
Am 3., spätestens am 4. Arbeitstag des Folgemonats ist die Lohnabrechnung fertiggestellt und der Monatslohn überwiesen. Wir weichen hier von der tarifrechtlichen Vereinbarung ab, die eine Zahlung des Monatslohnes bis zum 15. Arbeitstag des Folgemonats vorsieht.
Wir senden unseren Mitarbeitern die Lohnabrechnung und das Arbeitszeitkonto per Post zu. Sie können daraus erkennen, wie sich die Lohnabrechnung zusammensetzt.
Wir werden oft gebeten, Vorschüsse auszuzahlen. Diesem Wunsch unserer Mitarbeiter kommen wir grundsätzlich nach.